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E-Bike Helmpflicht
Eine häufige Frage: Besteht für E-Bikes eine Helmpflicht?
Die kurze Antwort: Generell nein, in Ausnahmen aber schon.
Für normale Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei Betätigung der Pedale einsetzt und “nur” bis 25 km/h greift, besteht – wie für normale Fahrräder – in Deutschland keine Helmpflicht.
Dies gilt auch für die schnellen Pedelecs (oder S-Pedelecs), welche bis 45 km/h Motorunterstützung leisten.
Bei der Definition nach tatsächlichen E-Bikes, also Zweirädern, die mit Hilfe eines Gashebels OHNE Pedaltritt 25 km/h oder schneller fahren, besteht hingegen Helmpflicht. Ein handelsüblicher Fahrradhelm reicht für ein E-Bike übrigens nicht aus, die StVo verlangt das Tragen eines zugelassenen Motorradhelmes. Ein E-Bike, welches mit reiner Motorkraft sogar bis zu 45 km/h fährt, ist zum Beispiel das GRACE ONE.
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