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E-Bike Wissen
E-Bike Helmpflicht
Für normale Pedelecs, deren Motorunterstützung erst bei Betätigung der Pedale einsetzt und “nur” bis 25 km/h greift, besteht – wie für normale Fahrräder – in Deutschland keine Helmpflicht.
Dies gilt auch für die schnellen Pedelecs (oder S-Pedelecs), welche bis 45 km/h Motorunterstützung leisten.
Bei der Definition nach tatsächlichen E-Bikes, also Zweirädern, die mit Hilfe eines Gashebels OHNE Pedaltritt 25 km/h oder schneller fahren, besteht hingegen Helmpflicht. Ein handelsüblicher Fahrradhelm reicht für ein E-Bike übrigens nicht aus, die StVo verlangt das Tragen eines zugelassenen Motorradhelmes. Ein E-Bike, welches mit reiner Motorkraft sogar bis zu 45 km/h fährt, ist zum Beispiel das GRACE ONE.
Die 5 häufigsten E-Bike Irrtümer
Wer noch nie ein E-Bike getestet hat, ist meist skeptisch. Wer schon einmal eine Probefahrt auf einem Elektrofahrrad hinter sich gebracht hat, will meist mehr. Wer ein E-Bike sein Eigen nennt, will es meist nicht mehr hergeben. Sind E-Bikes nur ein Trend oder Mobilitätskonzept der Zukunft? Lesen Sie unsere Antwort auf die 5 häufigsten E-Bike Vorurteile.
